Sie haben eine Privat-, Zusatz- oder Beihilfeversicherung
Ich biete die osteopathische Behandlung im Rahmen meiner Heilpraktikerzulassung an (Gebührenordnung für Heilpraktiker, GebüH). Die Rechnung können Sie bei Ihrer Versicherung einreichen. Zusatzversicherte haben jeweils eine individuelle Vertragsklausel. Die genaue Erstattungshöhe entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsvereinbarungen mit Ihrem darin gewählten Tarif.
Sie sind gesetzlich krankenversichert (Teilrückerstattung)
Zum Teil gewähren gesetzliche Krankenkassen einen Zuschuss zur osteopathischen Behandlung. Voraussetzung ist meist, dass Sie ein ärztliches Privatrezept für Osteopathie zusätzlich zur Osteopathie-Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld Ihrer Behandlung bei Ihrer Krankenkasse. Durch meine Ausbildung und Zugehörigkeit zum Berufsverband erfülle ich die formalen Voraussetzungen der Krankenkasse zur Kostenerstattung (siehe auch „Über mich“).
Sie sind gesetzlich krankenversichert (keine Erstattung)
Als Heilpraktiker kann ich Sie auch ohne ärztliches Rezept behandeln. Die Kosten der Behandlung richten sich nach einem festen Honorarsatz. Die Rechnung bezahlen Sie am Ende der Behandlung in bar, per Girokarte oder Überweisung. Osteopathische Behandlungen lassen sich unter Umständen im Rahmen der Gesundheitskosten steuerlich geltend machen. Bei wiederholtem Behandlungsbedarf empfiehlt sich gegebenenfalls eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung.